Aussagepsychologie

Ein aussagepsychologisches Gutachten bzw. ein Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Aussage einer Zeugin oder eines Zeugen wird von der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht dann beauftragt, wenn das Gericht auf der Basis der eigenen Sachkunde nicht beurteilen kann, ob diese Zeugenaussage auf tatsächlichem Erleben beruht.

Dass die Zeugenaussage im Zentrum der Beweisführung steht, ist in aller Regel bei sog. „Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen“ der Fall, wenn objektive Beweismittel oder Aussagen anderer beteiligter Personen nicht gegeben sind.