Ein Prognosegutachten im Strafrecht ist eine verhaltenswissenschaftliche Bewertung, die prognostiziert, ob ein Straftäter in Freiheit erneut erhebliche Straftaten begehen wird. Der Zweck ist somit die Beurteilung der Gefährlichkeit der zu begutachtenden Person unter besonderer Berücksichtigung der Bewertung der individuellen Ressourcen und Risikofaktoren der betroffenen Person. Neutrale Unterstützung erhält die Beurteilung durch die Verwendung aktueller testpsychologischer Prognoseverfahren wie bspw. LSI-R, SAPROF, HCR-20 etc..
Damit prüft ein derartiges Gutachten unter Berücksichtigung der „Mindestanforderungen für Prognosegutachten“ die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitstrafe (§ 57 bis 58 StGB), Unterbringung in der Psychiatrie (§ 63 StGB), in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) oder Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB).
Die gutachterliche Untersuchung fokussiert hierbei u. a. die Analyse von Tatursachen, Persönlichkeitsstruktur, Sozialprognose und Risikofaktoren und hat sich „namentlich zu der Frage zu äußern, ob bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen durch die Tat zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht“ (§ 454 StPO).