Schuldfähigkeit

Ein Gutachten zur Schuldfähigkeit prüft, ob ein Beschuldigter/Angeklagter zum Tatzeitpunkt aufgrund psychischer Störungen (nach §§ 20, 21 StGB) einsichts- oder steuerungsunfähig war. Es bewertet die sog. Eingangsmerkmale: krankhafte seelische Störungen, Intelligenzminderung, Bewusstseinsstörungen oder schwere andere seelische Abartigkeiten, um Schuldfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit festzustellen. 

Im Kern geht es hierbei um die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten/Angeklagten und ggf. um die Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung (§ 63 StGB).